Samstag, 24. März 2012

Das Visum

Ein langer Weg, aber er führt zum Ziel...!

So wie die meisten (oder alle?) Austauschstudenten, musste ich mein Visum zum Glück nicht komplett alleine beantragen. Der "normale" Weg zu einem Visum beginnt viele Wochen vor einem Auslandsaufenthalt und ist mit viel Behördenrennerei, Papierkram und Wartezeit verbunden. Dazu kann ich jetzt auch gar keine Informationen geben, weil ich das noch nie selbst gemacht habe. Die japanische Botschaft gibt aber Tipps für das Beantragen von Visa:
Visa-Informationen vom Generalkonsulat in Düsseldorf
Guide to Japanese Visas

Ganz nebenbei: Für einen Urlaub in Japan braucht man als Deutscher KEIN Visum. Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne weiteren Aufenthaltsgrund gelten als Touristen-Status.

Mein Weg zu einem Visum ging über das "Certificate of Eligibility"


Certificate of Eligibili
Das bedeutet in meinem Fall, dass ich direkt nach der Bewerbung um den Studienplatz (bei mir war das etwa 5 Monate vor Abreise) einen 4-seitigen Fragebogen ausfüllen und zu meiner Gast-Universität schicken musste. Die hat dann dafür gesorgt, dass die Dokumente alle nötigen Behörden durchlaufen und alles soweit genehmigt wird.

Der Fragebogen ist schon ganz schön happig und manchmal auch verwirrent, weil japanische und englische Begriffe und Instruktionen zusammengequetscht wurden, und man (wie bei allen Fragebögen!) manchmal nicht so ganz genau weiß was man in manche Lücken eintragen soll, aber es ging dann doch alles gut.

Nur etwa 3 Wochen vor meiner Einreise habe ich dann das "Certificate of Eligibility" bekommen. Das ist ein kleines offizilles Dokument, auf dem alle nötigen Visa-Informationen drauf stehen. Damit musste ich dann noch persönlich zum Japanischen Generalkonsulat in Düsseldorf fahren. (Düsseldorf, weil es das nächste japanische Konsulat in meiner Nähe ist. Je nach Wohnort könnt ihr natürlich auch nach Berlin in die Botschaft oder in die Konsulate in Frankfurt am Main, München oder Hamburg fahren.) Ich hatte eigentlich gehofft, dass das kein großer Akt wird, denn auf der Internetseite des Japanischen Generalkonsulates Düsseldorf heißt es dazu:

"Außer dem traditionellen Verfahren, bei dem die japanische Auslandsvertretung den Antrag entgegennimmt, die Unterlagen dann nach Japan zur Prüfung schickt und erst nach der Genehmigung das Visum ausstellt, gibt es ein zweites Verfahren über das "Certificate of Eligibility" (Zairyû Shikaku Nintei Shômeisho). In diesem Fall wird normalerweise der Bürge dieses Certificate [= die Gast-Uni] in Japan bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde beantragen, das dann nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Visumsantragsteller zugeschickt wird. Mit diesem Certificate kann das Visum dann bei der japanischen Auslandsvertretung direkt ausgestellt werden [!!!]. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise in Japan einfacher und schneller gestalten."

Dieses "direkt ausgestellt werden" habe ich natürlich so verstanden, dass ich da ein mal hin fahre und direkt ein Visum ausgedruckt und in meinen Reisepass geklebt bekomme. Aber das wäre ja zu einfach! Hier einpaar wichtige Hinweise.
Der Abholschein für das Visum. Mit Abholdatum
versehen und dem Vermerk, dass keine Gebühr
anfällt!
  1. Bringt den Reisepass mit. Der wird einbehalten und euch später mit dem Visum zurückgegeben.
  2. Man braucht ein weiteres biometrisches Passfoto!
  3. Das Visa-Antragsformular muss (trotz Certificate of Eligibility) ausgefüllt und abgegeben werden. Dazu braucht man einige Informationen, die man nicht unbedingt in der Tasche mit sich trägt. (Adressen und Telefonnummern von der eigenen Uni, von der Gast-Uni, von der Gastfamilie, etc.!) Füllt das Formular am Besten schon zu Hause aus, das geht sogar direkt vom Computer aus im PDF-Dokument.) Das Formular und ein Muster kann man sich auf der Seite der Botschaft oder des jeweiligen Konsulates runterladen.
  4. Es dauert je nach Saison eine bis zwei Wochen, bis das Visum endgültig fertig ist. Danach muss es auch noch abgeholt werden. Man kann es sich auch zuschicken lassen, wenn man einen frankierten Rückumschlag dazulegt. Das dauert aber entsprechend länger und lohnt sich nur, wenn man zu weit von der Botschaft oder einem Generalkonsulat entfernt wohnt. 
  5. Für mich sind (glücklicherweise) keine Gebüren angefallen. Ich weiß nicht, wie das mit anderen Visa läuft.
Im Endeffekt habe ich das Visum jetzt eine Woche vor Abflug bekommen. Das ist schon ziemlich knapp!

Und hier ist das Prachtstück:
Man könnte meinen, hässlicher als auf biometrischen Fotos kann man gar nicht mehr aussehen.
Hier ist der Gegenbeweis!!! Hahaha~!
Wenn die Haare und die Gesichtskontur wegretuschiert sind, ist es noch schlimmer!
Ansonsten finde ich das Visum echt schön! Es sind ganz viele Kirschblüten darauf!
Die Angabe "Date of issue: 15 MAR 2012" ist der Tag, an dem ich das Visum beantragt habe. "Date of expiry: 15 MAR 2012" ist natürlich nicht der Tag an dem das Visum abläuft, sondern der späteste Termin an dem ich in Japan einreisen muss. Wenn ich dann am Flughafen einreise, bekomme ich einen Aufkleber mit dem genauen Einreisedatum. Von da an ist das Visum ein Jahr lang gültig.
"No. of entries: MULTIPLE" bedeutet, dass ich innerhalb der Gültigkeit des Visums so oft ein- und ausreisen kann wie ich möchte.
Auf dem Visum sind sogar Hologramme mit weiteren Kirschblüten!
Sehr hübsch!
Das "Certificate of Eligibility" ist auch im Reisepass eingeheftet und gefaltet.
Bei der Einreise wird es dann rausgenommen.

4 Kommentare:

  1. Hallo,

    ich hoffe du siehst mein Kommentar. Ich würde gerne für 2015 ein Working Holiday Visum für Japan beantragen und bei manchen Dingen bin ich mir nicht so sicher, bei der VISA application.

    ID No. issued to you by your government -> Nummer die auf dem Personalausweis steht?

    Issuing authority -> Die Stadt, die ihn mir ausgestellt hat? (Ausgestellter Ort im Reisepass)

    Vielen Dank vorab!

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    1. Hallo Asami,

      bei solchen Sachen habe ich leider sehr wenig Ahnung. Prinzipiell klingt das zwar sehr schlüssig, was du schon vermutest, aber ich kann dir echt nichts Definitives sagen. Mein Visum habe ich mit den entsprechenden Unterlagen von der Austausch-Uni im japanischen Generalkonsulat in Düsseldorf beantragt und da musste ich alle Formulare direkt vor Ort ausfüllen. Bei Nachfrage, was jetzt genau mit "Place of Issue", "Passport ID" und so weiter gemeint ist, habe ich mich an das dortige Personal gewandt.

      Eigentlich dachte ich, dass man ALLE Visa für längere Aufenthalte in der Botschaft oder im Generalkonsulat persönlich beantragen muss. Ich weiß nicht, ob es da für das Working Holiday Visum anders läuft, oder ob sich da in der letzten Zeit etwas geändert hat. Ich habe nur gehört, dass man sowas lieber nicht über irgendwelche dubiosen Agenturen machen sollte! Da gibt es ganz böse Geschichten über Betrug ohne Ende! Und ob das überhaupt rechtlich möglich ist, weiß ich eben auch nicht. Also informiere dich lieber ganz genau, wie das ablaufen soll.
      Ansonsten kannst du dich bei Fragen sicherlich telefonisch an die Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Düsseldorf, Frankfurt oder München (glaube ich) wenden.

      Sorry, dass ich dir nicht weiter helfen konnte.
      Ich wünsche dir noch viel Erfolg bei deinem Antrag!

      - Elisabeth

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  2. Hallo 😁 ich hoffe du kannst mir helfenhelfen. Und zwar bin ich dabei einen Antrag für das Visum auszufüllen, nur ich mache ein Work & Travel Programm und weiß nicht so recht, wen ich als "Guarantor or reference in Japan" und "Inviter in Japan" angeben soll. Da ich ja allein reise unf noch niemand kenne, wirwird das wohl schwer :/
    Ich hoffe du kannst mir dabei weiter helfen 😁 vielen Dank! Lucia B.

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    1. Liebe Lucia,

      ich kenne mich mit Work&Travel nicht wirklich aus, aber soweit ich weiß, brauchst du dafür niemanden, der dich einlädt bzw. sich für deinen Aufenthalt verbürgt o. Ä. (Bei mir war das anders. Ich hatte ein Studentenvisum und musste nachweisen, dass mich tatsächlcih eine japanische Uni als Austauschstudentin "angefordert" hat.)
      Falls du bereits einen Arbeitgeber hast, bei dem du am Anfang deines Aufenthaltes arbeiten wirst, kannst du den vielleicht eintragen. Wenn nicht, müsste es aber auch funktionieren, wenn du diese Stellen einfach frei lässt. Falls die Botschaft bzw. das Generalkonsulat dann noch Fragen hat, werden sich die Mitarbeiter sicherlich nochmal mit dir in Verbindung setzen. Wenn du dort bist und die Anträge einreichst (das muss meines Wissens nach immer persönlich erfolgen!) kannst du auch vor Ort nochmal nachfragen, ob das okay ist.

      Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg beim Antrag! :D
      Liebe Grüße
      Elisabeth

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